So wurde er am 18. August 2015 wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand mit einer Alkoholkonzentration von 1.15 mg zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Sodann wurde er am 2. Mai 2017 wegen Fahrens ohne Berechtigung und ohne Haftpflichtversicherung, Nichtmitführens von Ausweisen bzw. Bewilligungen sowie einfacher Verkehrsregelverletzung zu einer Geldstrafe von 6 Tagessätzen und einer Busse von CHF 230.00 verurteilt (pag. 216 f.).