4 Vorliegen von Amtes wegen zu prüfen ist. Fehlt es an einem rechtsgültigen Strafantrag, kann der Fall materiell nicht beurteilt werden und es ist die Einstellung des Verfahrens zu verfügen (RIEDO, in: Basler Kommentar, 4. Aufl. 2019, N. 108 f. zu Art. 30 StGB). Die Zivilklägerin hat am 10. Mai 2021, handelnd durch E.________, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung (einzelzeichnungsberechtigt), Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen Sachbeschädigung gestellt (pag.