3 6. Anträge der Parteien Der Beschuldigte beantragt vor oberer Instanz das Folgende (pag. 172; pag. 239): 1. In Abänderung von Dispositiv Ziff. I.1 des vorinstanzlichen Urteils sei der diesbezügliche Schuldspruch aufzuheben und das Verfahren gegen den Berufungsführer wegen angeblicher Sachbeschädigung sei einzustellen, eventualiter sei der Berufungsführer vom Vorwurf der Sachbeschädigung im Sinne von Art. 144 StGB freizusprechen.