2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 14'495.50. 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 3'500.00. III. 1. Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwältin B.________ wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: