54 1. der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft Basel vom 22. März 2019 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde; 2. der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 11. Februar 2021 für eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde; 3. A.________ mit Blick auf das Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 11. Februar 2021 verwarnt wurde, 4. die Verfahrenskosten von CHF 400.00 A.________ auferlegt wurden. D.