66a StGB). Angesichts der Tatvorwürfe, der Höhe der Freiheitsstrafe und des Verschuldens erachtet die Kammer – wie von der Vorinstanz angenommen – eine Landesverweisung für die Dauer von sechs Jahren als angemessen. 14.5 Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) 14.5.1 Rechtliche Grundlagen Die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS wird vom urteilenden Gericht angeordnet (Art. 20 der Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems [N-SIS] und das SIRENE-Büro [N-SIS-Verordnung; SR 362.0]).