46 sende Drogensüchtige festgenommen und in geschlossenen Kliniken und Gefängnisse gebracht. Auch Drogenhändler seien ohne Strafverfahren in Gefängnisse gebracht worden. Im Einklang mit dem SEM ist indes festzuhalten, dass das Risiko einer Doppelbestrafung für sich alleine nicht zur Unzulässigkeit des Wegweisungsvollzugs führt, zumal der Grundsatz des Verbots der Doppelbestrafung auf das Verbot einer doppelten Bestrafung im gleichen Land zielt (Urteil des Bundesverwaltungsgericht C-3857/2011 vom 15. Juli 2013).