Regelmässig würden Bomben- und Selbstmordanschläge verübt, die sich u.a. gegen die Behörden, die Sicherheitskräfte, religiöse Stätten, religiöse Minderheiten, Märkte, Schulen, Hilfsorganisationen und Kundgebungen richten (Reisehinweise des EDA für Afghanistan vom 9. Mai 2023, abgerufen am 12. September 2023). Sodann sei gemäss den Ausführungen des SEM vom 14. August 2023 für gewisse Personengruppen, namentlich mit Verbindungen zu Betäubungsmitteldelikten, nicht mit hinreichender Sicherheit feststellbar, wie die Taliban bei einer Rückkehr mit ihnen umgehen und wie sich die Situation für sie in ihrem Heimatland präsentieren würde (pag. 675).