es bestünden überall hohe Sicherheitsrisiken, Gefechte und Anschläge können jederzeit und überall stattfinden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts F-2067/2022 vom 3. Juli 2023 E. 6.3 mit Hinweis auf die am 14. Juni 2023 abgerufenen Reisehinweise des EDA für Afghanistan vom 13. April 2023). Regelmässig würden Bomben- und Selbstmordanschläge verübt, die sich u.a. gegen die Behörden, die Sicherheitskräfte, religiöse Stätten, religiöse Minderheiten, Märkte, Schulen, Hilfsorganisationen und Kundgebungen richten (Reisehinweise des EDA für Afghanistan vom 9. Mai 2023, abgerufen am 12. September 2023).