es bestehe das Risiko von Gefechten, Raketeneinschlägen, Minen, Terroranschlägen, Entführungen und gewalttätigen kriminellen Angriffen einschliesslich Vergewaltigungen und bewaffneter Raubüberfälle; es bestünden überall hohe Sicherheitsrisiken, Gefechte und Anschläge können jederzeit und überall stattfinden (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts F-2067/2022 vom 3. Juli 2023 E. 6.3 mit Hinweis auf die am 14. Juni 2023 abgerufenen Reisehinweise des EDA für Afghanistan vom 13. April 2023).