Eine weitergehende Begründung ist dem Entscheid nicht zu entnehmen. Gemäss den obigen Ausführungen hat das SEM Wegweisungsvollzüge aufgrund der Entwicklungen in Afghanistan bis auf weiteres sistiert, wobei dieser Zustand seit dem 11. August 2021 und damit seit mehr als zwei Jahren andauert. Gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts F-2067/2022 vom 3. Juli 2023 ist die Lage betreffend systematische Verletzung von Menschenrechten von Frauen und Mädchen durch die Taliban weltweit beispiellos und hat sich die Lage seit September 2022 noch verschärft; die Taliban regieren Afghanistan «durch Angst und repressive Massnahmen», wobei es sich oft um Reaktionen auf offenen zivilen Pro-