Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts F-2067/2022 vom 3. Juli 2023 betreffend Reisedokumente für ausländische Personen ist zu entnehmen, dass für afghanische Staatsangehörige zurzeit weder in der Schweiz noch in Deutschland noch in anderen europäischen Ländern die Ausstellung von neuen Reisepässen möglich ist, die Verlängerung von bestehenden Reisepässen hingegen schon (E. 5.4). Zur aktuellen Lage in Afghanistan führte das BVGer Folgendes aus: (Urteil des BVGer F-2067/2022 vom 3. Juli 2023 E. 6.2 f.): 6.2