998 Z. 39). Auch wenn die Reintegration in Afghanistan nach dem mehrjährigen Aufenthaltsdauer in der Schweiz mit Schwierigkeiten verbunden sein wird, scheint eine Resozialisierungschancen im Heimatland grundsätzlich intakt. Indes erscheint die während gut zwei Jahren bestehende, sich offenbar tendenziell verschlechternde Lage in Afghanistan als Reintegrationshindernis (vgl. Ziff. 14.3. hiernach). 14.2.6 Gesamtwürdigung