Bericht SEM vom 14. August 2023, S. 2, pag. 673). Vor der oberen Instanz gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass inzwischen keine Familienmitglieder mehr in Afghanistan leben würden (pag. 996 Z. 26 ff.). Der Beschuldigte erklärte weiter, dass seine Familie nach wie vor eine Wohnung, einen Schmuckladen und eine Shisha-Bar in Kabul habe (pag. 1000 Z. 18 ff.). Sodann bestätigte der Beschuldigte, dass seine Mutter, mit welcher er täglich telefoniere, eine afghanische Nummer habe. Sie würden aber mit Internet gemeinsam telefonieren (pag. 99 Z. 19 ff.).