Hinsichtlich der getroffenen Massnahmen für eine Rückführung in den Heimatstaat wird im Bericht des Migrationsdienstes vom 22.12.2021 (pag. 214 S. 399) ausgeführt, das Staatssekretariat für Migration habe dem Beschuldigten eine Ausreisefrist auf den 10.12.2019 angesetzt; das Ausreisegespräch sei am 29.10.2020 geführt und im Anschluss daran die Papierbeschaffung eingeleitet worden. Die afghanische Botschaft würden dem Staatssekretariat für Migration bisher keine Reisepapiere für den