14.2.3 Familienverhältnisse Der Beschuldigte ist in Afghanistan geboren und dort sowie im Iran aufgewachsen (vorne Ziff. 14.2.1). Vor der Vorinstanz gab der Beschuldigte zu Protokoll, seine Familie lebe im Iran (pag. 381 Z. 6 f.). Dies bestätigte er anlässlich seiner Einvernahme vor der oberen Instanz und erklärte, dass einzig eine Schwester in der Schweiz in St. Gallen lebe (pag. 996 Z. 3 ff.). Weiter gab er zu Protokoll, nicht zu glauben, dass seine Familie im Iran bleiben könne und diese sich dort verstecken und schwarzarbeiten müsse. Das Leben dort sei nicht einfach, aber besser als in Afghanistan (pag.