Die Freizeitbeschäftigungen des Beschuldigten seien Fitness, Schwimmen und Fussball. Ausserdem gehe er gerne mit Kollegen in den Ausgang (pag. 680, pag. 994 Z. 35 ff.). Ab und zu konsumiere er Alkohol, aber alles im normalen Rahmen. Drogen seien kein Thema mehr (pag. 680). Seine Kollegen würden von überall stammen und er spreche mit ihnen auf Deutsch (pag. 995 Z. 9 ff.). Gemäss den eingereichten Lohnabrechnungen der G.________ arbeitete der Beschuldigte von Mai bis Dezember 2022 sowie seit Februar 2023. Seit Mai 2022 beträgt sein durchschnittlicher Monatslohn (unter Berücksichtigung des Monats Januar 2023) CHF 3'323.00.