_ angestellt ist, wurde ihm ein hervorragendes Zwischenzeugnis ausgestellt, wonach der Beschuldigte zu den fleissigsten Mitarbeitern zähle und den Kunden uneingeschränkt empfohlen werden könne, ein sehr zuverlässiger Mitarbeiter sei, der bei Bedarf auch Überstunden leiste (pag. 696). Eine Festanstellung scheint aber gemäss Angabe des Beschuldigten noch kein Thema zu sein. Gemäss Leumundsbericht hat der Beschuldigte keine Schulden. In seinem Betreibungsregister sind keine Betreibungen oder Verlustscheine registriert. Neben zwei Vorstrafen vom 22. März 2019 (rechtswidrige Einreise gemäss Art. 115 Abs. 1 Bst. a AUG [heute