Auch an der obergerichtlichen Hauptverhandlung benötigte er keine Übersetzung und konnte sich hinreichend auf Deutsch verständigen, wenngleich Fragen an den Beschuldigten einfach zu formulieren waren. In der Schweiz habe der Beschuldigte zunächst in Kollektivunterkünften im Kanton Bern gewohnt, sich jedoch mehrheitlich im Raum Interlaken aufgehalten. Im Jahr 2021 habe er kurzzeitig in Bern gewohnt. Seit November 2022 wohne er in U.________. Beruflich hat er im Jahr 2018 ein Praktikum als Küchenhilfe im Hotel N.________ in Interlaken gemacht. Im Jahr 2019 habe er im O.________ (Hotel) in Brienz als Küchenhilfe gearbeitet.