14.2.2 Soziale und wirtschaftliche Integration / Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Angesichts seiner Aufenthaltsdauer sind dem Beschuldigten solide Sprachkenntnisse zu attestieren: Der Beschuldigte konnte sich im Rahmen des Termins zwecks Erstellung des Leumundsberichts vom 15. August 2023 offenbar auf Deutsch ohne Übersetzung verständigen. Auch an der obergerichtlichen Hauptverhandlung benötigte er keine Übersetzung und konnte sich hinreichend auf Deutsch verständigen, wenngleich Fragen an den Beschuldigten einfach zu formulieren waren.