Jedenfalls werde festgehalten, dass ehemalige Mitarbeiter/-innen der US-Truppen nicht verfolgt würden, stünden doch hierfür gar keine Mittel zur Verfügung, selbst wenn die Taliban dies wollten. Selbst wenn für die Schwester des Beschuldigten eine Gefahr bestehe, stünde dies der Landesverweisung des Beschuldigten nicht entgegen, da für ihn keine konkrete Gefahr ersichtlich sei. Diese sei denn auch vom Beschuldigten nicht dargetan worden. Zum Verbot der Doppelbestrafung sei anzumerken, dass in Afghanistan offenbar nicht zimperlich mit Drogendelinquenten umgegangen werde, das SEM habe aber auch diese Frage geprüft und sehe kein «real risk».