Das Bundesgericht habe im Urteil 6B_1077/2020 vom 2. Juni 2021 in einem ähnlich gelagerten Fall – der Beschuldigte habe vorgebracht, ihm drohe stellvertretend für den Vater Verfolgung – die individuell-konkrete Gefährdung verneint und dargelegt, dass eine allgemeine Gefährdung einer Landesverweisung nicht entgegenstehe. Dieses Urteil verdeutliche, dass konkrete Hinweise vorliegen müssten, um eine politische Verfolgung und eigene Gefährdung zu belegen.