Die Einschätzung der Vorinstanz habe nach wie vor Gültigkeit. Der Beschuldigte habe nun erstmals Bildmaterial unterbreitet, welches darlegen solle, dass er und seine Familie Unterstützende des US-Militärs gewesen seien. Allerdings mache der Beschuldigte nicht geltend, selber Unterstützer gewesen zu sein. Seine Ausführungen würden in erster Linie seine Schwester betreffen. Die eingereichten Akten würden weitgehend aus den Jahren 2013 und 2014 datieren. Das SEM gewähre zwar Frauen aus Afghanistan zur Zeit Asyl, da diese diskriminiert würden und Verfolgung zu befürchten hätten.