Mit Blick auf die Beweismitteleingabe der Verteidigung vom 4. September 2023 (pag. 689 ff.) bestünden sodann Zweifel, wie der Beschuldigte seinen Lebensunterhalt bestreite. Auch habe er anlässlich seiner Einvernahme vor dem Obergericht angegeben, dass ihm zwischendurch das Geld ausgehe. Wenn man den Beschuldigten nach den Vorschüssen befrage, gerate er ins Strudeln. Weiter sei unklar, weshalb die Lohnabrechnung vom August 2023 fehle. So wie sich die Ausgangslage präsentiere, liege kein Härtefall vor. Es sei einzig