Zwar habe der Beschuldigte diesen der Polizei gemeldet, er befürchte aber, dass kein faires Verfahren stattfinden würde. Sodann habe seine ganze Familie mit der US Army und NGOs zusammengearbeitet. Auch der Beschuldigte habe aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Fahrer eine Nähe zum US-Militär. Schliesslich sei unklar, wie Afghanistan mit einer Person umgehe, die wegen Drogengeschäften verurteilt worden sei. Wenn man diese Zweifel habe, eine Gefahr für den Beschuldigten annehmen müsse und die äusseren Umstände derart instabil seien, so reiche dies für einen Härtefall.