Weiter habe das SEM bis auf Weiteres den Vollzug der Wegweisungen nach Afghanistan sistiert, da die Taliban die Kontrolle über das Staatsgebiet übernommen hätten, es an Rechtsstaatlichkeit fehle und ein hoher Grad an Willkür in allen Bereichen vorliege. Der Beschuldigte fürchte diese Willkür. Es würden drei Dinge gegen ihn sprechen: Zunächst der Unfall, den er anlässlich seiner Einvernahme vor der oberen Instanz nochmals geschildert habe. Zwar habe der Beschuldigte diesen der Polizei gemeldet, er befürchte aber, dass kein faires Verfahren stattfinden würde.