Der Beschuldigte könne aufgrund seines bescheidenen Lebensstils seinen Lebensbedarf durchaus decken. Betreffend die Freizeitbeschäftigungen des Beschuldigten sei festzuhalten, dass dieser oft Fussball spiele, ins Fitness oder mit Freunden in den Ausgang gehe. Betäubungsmittel seien kein Thema mehr. Der Beschuldigte habe ein kulturell vielfältiges Kollegenumfeld, wobei er sich mit seinen Freunden auf Deutsch unterhalte. Mit seiner Mutter telefoniere er täglich, wobei es keine Rolle spiele, dass die Mutter über eine afghanische Telefonnummer verfüge, da sie mit Internet telefonieren würden.