Hiervon lasse er sich teilweise auch Akonto-Zahlungen entrichten, wobei dies mitnichten nur Vorschüsse, sondern auch Feriengelder und Überstundenentschädigungen seien. Der Beschuldigte komme mit seinem Lohn über die Runden und sei nicht angewiesen auf Anleihen oder die Sozialhilfe. In diesem Zusammenhang könne auf den Leumundsbericht vom 31. August 2023 verwiesen werden, welchem zu entnehmen sei, dass der Beschuldigte seit August 2022 keine Sozialhilfe mehr beziehe (pag. 678 ff.). Der Beschuldigte könne aufgrund seines bescheidenen Lebensstils seinen Lebensbedarf durchaus decken.