26 11.8 Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte ist zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten zu verurteilen. Davon sind 7 Monate zu vollziehen. Im Umfang von 10 Monaten ist die Strafe unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufzuschieben. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von insgesamt 210 Tagen wird vollumfänglich auf die Strafe angerechnet. Weiter ist der Beschuldigte zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt.