provoziert worden sei; insgesamt sei deshalb eine Busse von CHF 300.00 verschuldensangemessen, wobei diese mit CHF 200.00 asperiert werde (pag. 552). Die Kammer schliesst sich diesen zutreffenden Ausführungen an. Im Ergebnis resultiert eine Übertretungsbusse von CHF 500.00 resp. eine Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen.