_ vom 1. September 2023 gehöre der Beschuldigte mittlerweile zu den fleissigsten Mitarbeitern, im beruflichen Umfeld verhalte er sich tadellos, er werde als zuverlässiger Arbeiter offenbar sehr geschätzt (pag. 696). In Anbetracht dieser positiven Auskunft überrascht indes, dass der Beschuldigte gemäss eigenen Aussagen anlässlich der Berufungsverhandlung offenbar auch nach rund 1.5 Jahren noch keine Aussicht auf eine Festanstellung hat (pag. 994 Z. 22 ff.). Der Beschuldigte war vom 25. August 2021 bis am 22.