14.2.2) erzielt, erscheint der Kammer die sinngemässe Darstellung des Beschuldigten, wonach er infolge der fehlenden Arbeitserlaubnis in eine psychisch und finanzielle schwierige Situation gekommen sei, als nachvollziehbar. Mit Blick auf die zu treffende Prognose ist zu beachten, dass der Beschuldigte seit längerem eine fast durchgängige Erwerbstätigkeit ausübt. Gemäss Zwischenzeugnis der G.________ vom 1. September 2023 gehöre der Beschuldigte mittlerweile zu den fleissigsten Mitarbeitern, im beruflichen Umfeld verhalte er sich tadellos, er werde als zuverlässiger Arbeiter offenbar sehr geschätzt (pag.