Auch vor der oberen Instanz gab der Beschuldigte zu Protokoll, immer gearbeitet zu haben und seit Kindesalter selbständig zu sein. Am Anfang habe er in der Schweiz auch Arbeit gehabt. Er sei kein schlechter Ausländer und habe seit seiner Ankunft in der Schweiz versucht, keine «Scheisse» zu machen (pag. 993 Z. 35 ff.). Seit er einen Ausweis habe, habe er einen normalen Job und sei selbständig (pag. 994 Z. 2). Die einschlägigen Vorstrafen des Beschuldigten gehen auf Handlungen nach 2019 zurück.