An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung führte er aus, er sei in die Schweiz gekommen, um hier zu leben und habe hier ein normales Leben und Arbeit gehabt. Seit eineinhalb Jahren seien einige Probleme aufgetreten; er habe den falschen Weg gewählt mit dem Konsumieren von Drogen. Er habe gearbeitet und sei selbständig gewesen, anschliessend habe er mehrfach negative (Asyl-)- Entscheide erhalten. Er sei nicht schuld am Ganzen, er habe einen falschen Weg im Leben gewählt, aber ungewollt (pag. 380 Z. 26 ff.). Auch vor der oberen Instanz gab der Beschuldigte zu Protokoll, immer gearbeitet zu haben und seit Kindesalter selbständig zu sein.