Der Beschuldigte hat gemäss eigener Angabe keinen Beruf erlernt und war früher als Chauffeur tätig. Im Jahr 2018 habe er ein Praktikum im Hotel N.________ in Interlaken absolviert; 2019 habe er in einem Hotel O.________ gearbeitet. Danach habe er einen negativen Asylentscheid erhalten und nicht mehr arbeiten dürfen. Er ist ledig und hat keine Kinder (pag. 56 Z. 29 ff.). Zum Zeitpunkt der Berufungsverhandlung befand er sich in keiner Beziehung (pag. 994 Z. 45). Eine seiner Schwestern lebt in St. Gallen, der Rest seiner Familie lebt im Iran (pag. 996 Z. 3 ff.). Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft.