Gemäss den Akten des Staatssekretariats für Migration SEM ist der Beschuldigte am 19. Dezember 2015 in die Schweiz eingereist. Sein Asylgesuch wurde mit Entscheid vom 24. August 2018 abgelehnt. Nach erfolgter Ablehnung vom 30. Oktober 2019 in zweiter Instanz reichte der Beschuldigte am 29. Oktober 2021 ein neues Asylgesuch (Mehrfachgesuch) ein. Dieses wurde mit Entscheid vom 3. März 2022 durch das SEM abgelehnt, wobei dem Beschuldigten die vorläufige Aufnahme (Ausweis F) erteilt wurde (pag. 654). Der Beschuldigte hat gemäss eigener Angabe keinen Beruf erlernt und war früher als Chauffeur tätig.