20 11.4 Täterkomponenten 11.4.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Bezüglich Täterkomponenten kann vorab auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 33 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 550 f.). Der Beschuldigte wuchs gemäss eigenen Angaben in Kabul, Afghanistan, auf und ging dort bis zur 5. Klasse zur Schule. Danach sei er mit seiner Familie in den Iran geflüchtet. Gemäss den Akten des Staatssekretariats für Migration SEM ist der Beschuldigte am 19. Dezember 2015 in die Schweiz eingereist.