ausgehend von einem Marktpreis von rund CHF 10.00 pro Gramm Cannabis, von einer gekauften und weitergegebenen Menge von rund 30 Gramm Grass/Haschisch aus, wofür sie eine hypothetische Strafe von 5 Tagen als verschuldensangemessen erachtete, was zu einer Asperation von 3 Tagen führte. Für die Abgabe einer unbekannten Menge Marihuana erachtete die Vorinstanz eine hypothetische Strafe von 5 Tagen resp. asperiert 3 Tagen angemessen (zum Ganzen Absatz pag. 550).