von zwei Haschischplatten zu brutto 198.1 Gramm eine hypothetische Strafe von 10 Tagessätzen, womit hierfür asperiert acht Strafeinheiten veranschlagt wurden. Für den Kauf und die Weitergabe von Gras/Haschisch im Wert von CHF 300.00 ging die Vorinstanz, gestützt auf die Angaben des Beschuldigten (pag. 83 Rz. 527 ff.) ausgehend von einem Marktpreis von rund CHF 10.00 pro Gramm Cannabis, von einer gekauften und weitergegebenen Menge von rund 30 Gramm Grass/Haschisch aus, wofür sie eine hypothetische Strafe von 5 Tagen als verschuldensangemessen erachtete, was zu einer Asperation von 3 Tagen führte.