Die Kammer ist an den in Rechtraft erwachsenen Schuldspruch gemäss Urteilsdispositv gebunden. Aus diesem Grund ist vorliegend von einer Gesamtmenge von 66.45 Gramm reinem Kokain (17.7 Gramm + 48.75 Gramm) auszugehen, was umgerechnet 44.3 Gramm reinem Heroin entsprechen würde. Für eine Menge von rund 44.3 Gramm reinem Heroin sieht die modifizierte Tabelle von SCHLEGEL/JUCKER ein Strafmass von 18 Monaten vor (SCHLEGEL/JUCKER, a.a.O., N 45 zu Art.