sichtswinkel der Prävention Rechnung (BGE 147 IV 241 E. 3.2). Von Art. 41 Abs. 1 lit. a StGB werden Rückfalltäter erfasst, die auch nach Auferlegung von Geldstrafe erneut delinquiert haben (OFK StGB/JStG-HEIMGARTNER, Art. 41 N. 5).