Demnach sei die Einsatzstrafe auf 12 Monate zu bestimmen. Betreffend Verkauf von 48.75 Gramm Kokain seien grundsätzlich 17 Monate festzusetzen, wobei ein Abschlag vorzunehmen sei, da diese Menge nicht tatsächlich verkauft worden sei und es sich lediglich um Anstaltentreffen zum Verkauf handle (AKS Ziff. I.1.1.2.). Angesichts dessen, dass das Anstaltentreffen schon weit fortgeschritten gewesen sei, sei indes nicht der maximale Abschlag von 30 %, sondern lediglich 20 % zu gewähren. Demnach würde für diesen Vorwurf eine Strafe von 14 Monate resultieren.