14 teils auf das Urteil der Vorinstanz verwiesen werden, wobei die ausgesprochene Freiheitsstrafe von 14 Monaten zu tief sei. Gemäss der Tabelle «Hansjakob» seien bei 17.7 Gramm reinem Kokain (AKS Ziff. I.1.1.1.) 12 Monate dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Demnach sei die Einsatzstrafe auf 12 Monate zu bestimmen.