Diese haben gemeinsam mit den Tritten von L.________ eine Thoraxkontusion, d.h. eine Kontusionsmarke über dem rechten Schulterblatt und dem rechten dorsalen Rippenbogen verursacht. Bei einer Kontusion handelt es sich umgangssprachlich um eine Prellung. Zur Behandlung sämtlicher Verletzungen wurde dem Beschuldigten Dafalgan sowie Novalgin nach Bedarf mitgegeben (vgl. pag. 146). Anderweitige Auswirkungen der Verletzungen sind nicht erstellt. Für das Gericht erreichen die durch den Beschuldigten verursachten Verletzungen nicht den Schweregrad einer einfachen Körperverletzung, sondern bewegen sich im Bereich einer Tätlichkeit (vgl. hiernach).