_ hat in der Folge den Beschuldigten sowie L.________ angegriffen resp. versuchte, diese von D.________ abzuhalten. Der Beschuldigte und L.________ traten den am Boden liegenden D.________ in den Rücken- und Schulterbereich und bezeichnet auch ihrerseits D.________ mit Schimpfwörtern. Die Bezeichnung als Nuttensohn 12 veranlasste ihn aufzustehen. Gemäss dem Beschuldigten habe D.________ aus der Nase geblutet, was ihn veranlasst habe, innezuhalten und das Haus zu verlassen. L.________ folgte ihm.