2. zu einer Busse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf fünf Tage festzusetzen; 3. zu einer Landesverweisung von 6 Jahren (inkl. SIS-Ausschreibung); 4. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. einer Gebühr von CHF 500.00 gemäss Art. 21 VKD). III. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (Honorar amtliche Verteidigung etc.).