678 ff.), eingeholt. Weiter wurden im Hinblick auf die Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung ein Bericht beim Migrationsdienst des Kantons Bern (datierend vom 8. August 2023, pag. 654 ff.) und dem Staatssekretariat für Migration SEM (datierend vom 14. August 2023, pag. 672 ff.) eingeholt. Sodann wurden mit Verfügungen der Verfahrensleitung vom 6. September 2023 beim Migrationsdienst des Kantons Bern (pag. 724 f.) sowie beim Staatssekretariat für Migration (pag. 727 f.) die ausländerrechtlichen Akten des Beschuldigten ediert (pag. 730 ff. [Aktenstücke SEM] resp. USB-Stick pag. 987 [Aktenstücke Migrationsdienst des Kantons Bern]).