3. Schriftliches Verfahren Mit Verfügung vom 8. Dezember 2022 stellte die Verfahrensleitung bei einem Rückzug der Anschlussberufung die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens gemäss Art. 406 Abs. 2 StPO in Aussicht und gab den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme (pag. 616 f.). Mit Eingabe vom 23. Januar 2023 teilte der Beschuldigte mit, dass eine mündliche Verhandlung gewünscht werde und folglich die Zu-