2. Berufung Gegen dieses Urteil der Vorinstanz meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, mit Eingabe vom 10. März 2022 die Berufung an (pag. 438). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 28. Juli 2022 (pag. 518 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 29. Juli 2022 zugestellt (pag. 564 f.). Am 18. August 2022 reichte der Beschuldigte form- und fristgerecht gegen das vorgenannte Urteil seine Berufungserklärung ein (pag.