teilweise bedingt ausgesprochen, davon 7 Monate zu vollziehen. Vom zu vollziehenden Teil hat er bisher 189 Tage in Form von Untersuchungs- und Sicherheitshaft abgesessen. Ausserdem wurde eine Landesverweisung von 6 Jahren ausgesprochen. Angesichts des drohenden Freiheitsentzugs sowie der fehlenden Bindung zur Schweiz besteht für A.________ ein beträchtlicher Anreiz, in der Schweiz unterzutauchen oder diese unverzüglich zu verlassen, um sich dem Strafvollzug zu entziehen. In Anbetracht der ausgesprochenen Strafe erweist sich die Verlängerung der Sicherheitshaft ausserdem als verhältnismässig.